Informationsvorlage - VO/GV08/2021-2508

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde die Förderrichtlinie Luftqualität an Schulen –FöRL LuftqualitätSchule M-V vom 27.07.2021 herausgegeben.

Diese ermöglicht es Schulträgern, CO2-Messgeräte mit Ampelfunktion oder mobile Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion zu beschaffen und dafür eine maximale Förderung von 60% auf den Nettobetrag zu erhalten. An die Geräte werden bestimmte Förderbedingungengestellt. Das Vorhaben muss bis zum 31. Oktober begonnen werden. Als Beginn zählt ein unterschriebener Lieferungs- und Leistungsvertrag. Die Geräte müssen der der VDI-Norm EE 4300 Blatt 14 (erschienen 09/2021) entsprechen.

Die Schule Bad Kleinen löst einen großen Teil des Luftaustausches in den Klassenräumen über das regelmäßige Lüften.

Für Räume, die nicht so gut zu lüften sind, benötigt die Schule Bad Kleinen 3 mobile Luftfilter und 3 CO2-Meßgeräte mit Ampelfunktion.

 
 

 

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Anlagen

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