Beschlussvorlage - VO/GV09/2021-1494
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur zukünftigen Verfahrensweise der Vergabe von Zuschüssen an Vereine und Interessensgruppen in der Gemeinde Bobitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Julia Kuhn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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23.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Dem Verfahren zur Vergabe von Zuschüssen wird wie folgt zugestimmt:
1. Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses ist formgebunden unter Verwendung des Vordruckes (Anlage 1) zu stellen. Die Antragsfrist wird auf den 28. Februar eines jeden Antragsjahres festgesetzt.
2. Der Sozialausschuss berät über die Verteilung der Mittel und fasst hierzu einen Beschluss. Auf dieser Grundlage entscheidet die Gemeindevertretung.
3. Nach Beschluss der Gemeindevertretung erfolgt die Auszahlung aufgrund eines Zuwendungsbescheides an die Vereine.
4. Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses bzw. der Mittel ist nachzuweisen in Form eines einfachen Verwendungsnachweises (Anlage 2). Die Quittungen und Belege sind nach Abschluss der Maßnahmen einzureichen und der Sozialausschussvorsitzenden vorzulegen.
5. Eine Rückforderung von finanziellen Mitteln, die nicht entsprechend des angegebenen Verwendungszweckes verbraucht wurden, wird sich vorbehalten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bisher haben alle Vereine der Gemeinde die einen Antrag auf eine finanzielle Förderung gestellt haben, für die Vereinsarbeit nach Rücksprache mit der Bürgermeisterin einen Zuschuss in Höhe von Betrag X erhalten. Darüber hinaus konnten im laufenden Haushaltsjahr weitere Zuschüsse für Jubiläums- und Einzelveranstaltungen sowie für Umbauten, Anschaffungen etc. gewährt werden.
Zuschüsse an Vereine sind freiwillige Leistungen. Vor der Gewährung von Zuschüssen sollte daher geprüft werden, ob ein zwingendes öffentliches Bedürfnis für die finanziell zu unterstützende Aufgabe besteht, ob die Zuschusshöhe dem angestrebten Zweck angemessen ist, wie die eigene Leistungsfähigkeit der Vereine zu bewerten ist und ob die Verfahren der Zuschussvergabe und der Verwendungskontrolle die Erfüllung des zwingenden öffentlichen Bedürfnisses sicherstellen.
Durch diese Festlegungen soll sichergestellt werden, dass im laufenden Haushaltsjahr nur noch geplante Vorhaben der Vereine finanziell unterstützt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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119,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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347,7 kB
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