22.02.2023 - 7.1 Information zum Repowering der Windkraftanlage ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Wölm übergibt das Wort an Herrn Michael Kiepsch von e.disnatur (Erneuerbare Energien GmbH).

 

Herr Kiepsch geht auf die Windkraftanlagen und den aktuellen Stand sowie die Möglichkeiten in Hoppenrade und Niendorf ein.

 

  • Repowering – alte Anlagen werden abgebaut und durch neue ersetzt.
  • Möglich ist, mit der Gemeinde über einen B-Plan die Genehmigungsfähigkeit der Anlagen herzustellen.
  • 800 bis 1.000 m als Abstände zur Bebauung angesetzt, gesetzliche Anforderungen für Schall und Schatten müssen eingehalten werden,
  • Paragraph 6 des EEG 23 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) – Finanzielle Beteiligung der Kommunen für eingespeiste Energien, Gemeinden wird ein Vertrag angeboten.
  • 240 bis 260 m Höhe der Anlagen bei einem Repowering
  • Möglich ist ein B-Plan (Aufstellungsbeschluss) als Energiepark, hier werden Wind- und Solarenergie gekoppelt.

 

Die Fragen der Anwesenden werden beantwortet.