07.06.2023 - 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung

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Wortprotokoll

Es werden folgende Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt:

 

Frau Rathsack beantragt, dass der TOP 7.1. aus dem nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil gesetzt wird. Sie bittet Frau Plieth im Vorfeld zu diesem Punkt zu informieren.

 

Frau Plieth erläutert zur online Bauvoranfrage am 09.05.2023 und Kontaktaufnahme dazu mit dem Landkreis, um in einer Sitzung gemeinsam das Projekt vorstellen zu lassen. Das Projekt sollte so transparent wie möglich öffentlich gemacht werden. Der Landkreis sagte dann die Zusammenkunft ab, es erfolgten keine vorherigen Erläuterungen zur Voranfrage. Daraufhin gab es die Eilentscheidung des Bürgermeisters und die Ablehnung der Bauvoranfrage wurde dem Landkreis übergeben. Die Ablehnung wurde dem Landkreis persönlich übergeben.

 

Seites der Kommunalaufsicht gab es Zweifel, ob es rechtes ist, dass so eine Bauvoranfrage durch eine Eilentscheidung entschieden werden kann. Lt. § 246 Abs. 15 BauGB muss das Einvernehmen für Flüchtlingsunterkünfte innerhalt eines Monats hergestellt werden. Gibt es keine Entscheidung der Gemeinde, gilt das Einvernehmen als erteilt.

 

Paragraph 29 KVM-V besagt, dass die Öffentlichkeit von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist, wenn überwiegende Belange des Öffentlichen Wohls oder auch Einzelner betroffen sind.

 

In der Einwohnerfragestunde können hierzu jedoch Anfragen gestellt werden, da die Beschlussvorlage in keinem Ausschuss beraten wurde.

 

Herr Wölm ergänzt hierzu. Herr Heidrich informiert zur Beratung im nichtöffentlichen Teil.

Herr Wunrau schlägt vor, das Votum der Gemeindevertretung zu diesem Beschluss öffentlich kundzutun.

 

Der Antrag auf Öffentlichkeit wird darauf hin nicht mehr gestellt.

 

Nach TOP 8 wird die Öffentlichkeit wiederhergestellt. Darüber wird abgestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

15

 

davon besetzte Mandate:   

15

 

davon Anwesende:

14

 

Ja- Stimmen:

14

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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