29.06.2023 - 9.2 Bebauungsplan Nr. 28 "Nördliches Mühlengelände"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Fricke erläutert den Sachverhalt der Beschlussvorlage und geht auf die erneute Auslegung ein. Er weist auf die Anlage – Ergänzungen vom Lärmschutzgutachter – hin, diese wird zum Protokoll angefügt.

 

Die Gemeindevertretung schließt sich dem Beschluss des Bauausschusses an.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen billigt den vorliegenden erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 "Nördliches Mühlengelände" und den Entwurf der Begründung dazu, s. Anlagen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut zur Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen: Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 vom 09.06.2023 mit Begründung

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

15

 

davon besetzte Mandate:   

15

 

davon Anwesende:

13

 

Ja- Stimmen:

12

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

1

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage