21.02.2024 - 8.1 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsp...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

alt 7.1.

 

Herr Wölm verliest den Hinweis aus dem Bauausschuss: „Die bauliche Anlage der oberen Verkehrsberuhigung mit bestehender Baumbepflanzung von der Brücke in Richtung See bleibt erhalten.“

Der Zusatz soll in die Festlegung mit eingebracht werden.

 

Herr Fricke geht auf den Satzungsbeschluss ein sowie auf kleine Ergänzungen z. B zum Baumschutz und zum Lärmschutz sowie zur Zufahrt und Verkehrsberuhigung.

 

Frau Tarnowski spricht die Fußgänger an, die ihr zu kurz kommen. Herr Wölm antwortet darauf und spricht die Planung und Umsetzung zum Begegnungsverkehr an.

 

Mit der textlichen Ergänzung aus dem Bauausschuss, die einzuarbeiten ist, wird abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen hat die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 28 "Nördliches Mühlengelände" mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 28 "Nördliches Mühlengelände" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung dazu wird gebilligt, siehe Anlagen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

15

 

davon besetzte Mandate:   

15

 

davon Anwesende:

13

 

Ja- Stimmen:

12

 

Nein- Stimmen:

1

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage