12.05.2025 - 7.1 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. Än...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Moidentiner Weg“ der Gemeinde Hohen Viecheln wurde seitens der Öffentlichkeit keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft.

Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung eingegangener Stellungnahmen zum Entwurf über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit das Ergebnis mitzuteilen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung – PlanzV) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) - einschließlich aller zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtkräftigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Moidentiner Weg“ der Gemeinde Hohen Viecheln für das im beigefügten Übersichtsplan dargestellte Gebiet innerhalb der Ortslage/Gemarkung Hohen Viecheln in nördlicher Ortsrandlage von Hohen Viecheln am Moidentiner Weg, Gemarkung Hohen Viecheln, Flur 2, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss über den Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

9

 

davon besetzte Mandate:   

9

 

davon Anwesende:

7

 

Ja- Stimmen:

7

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000728&TOLFDNR=1034073&selfaction=print