24.09.2025 - 7.3 Beratung und Beschlussfassung zur Einleitung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wölm geht auf Zuschlagskriterien ein. Der Preis soll entscheidend sein. Er geht auf die Notwendigkeit der Beschaffung ein, bei den alten Spielgeräten besteht Verletzungsgefahr. Ausschreibung erfolgt über die Amtsverwaltung. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Bauanleitung beigefügt wurde.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, gemäß § 22 Abs. 4a, Satz 1 der Kommunalverfassung M-V das Vergabeverfahren für die Bauleistung „Erweiterung des Spielplatzes im Gartenweg“ in Bad Kleinen einzuleiten.

 

Die Ausschreibung erfolgt beschränkt, wobei drei ausgewählte Baufirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

 

Als Zuschlagskriterium wird ausschließlich der Preis mit einer Gewichtung von 100 % herangezogen. Die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien wird in diesem Verfahren nicht vorgenommen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

15

 

davon besetzte Mandate:   

15

 

davon Anwesende:

15

 

Ja- Stimmen:

15

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000763&TOLFDNR=1036963&selfaction=print