21.01.2026 - 5.1 Interessenbekundung für ein Baugrundstück für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mi., 21.01.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wunrau bedankt sich für die Zuarbeit und geht auf den Sachverhalt und die Kriterien ein.
Hinweise zu den Anlagen:
- Eigentum, freie Entwicklung innerhalb B 29, gute Verkehrsanbindung, weniger zentral aber künftig Einkaufszentrum, zeitaufwendig bis Baureife - 209/4
- Eigentum, sofortige Bebaubarkeit, gute Verkehrsanbindung, weniger zentral aber künftig unmittelbare Nähe zu Einkaufszentrum - 181/111
- Zentrale Lage / gute Verkehrsanbindung/Bahnhof aber kein Eigentum/Unsicherheit durch Grunderwerb, hohe Kosten, Parkflächen unzureichend ergänzende Parkraumentwicklung erforderlich - 159/1
- Nicht vorstellbar, kein Eigentum, abhängig von B 29 - 131/6
- Nicht vorstellbar, kein Eigentum, abhängig von B 29 - 97/1
- Nicht vorstellbar - kein Eigentum, keine prädestinierte Lager - Koppelweg
- Eigentum, weitere Bebaubarkeit mögliche aber Fläche verbaut, eher gewerbliche Nutzung, wenig Parkmöglichkeiten, abhängig von B 29 - 173/13 u. 174/35
Diskussion zum Festplatz –> perspektivisch im Bereich Koppelweg, Schulhof und Jugendclub
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeinde Bad Kleinen beschließt, dem Amtsausschuss im Rahmen der Interessenbekundung für den Neubau der Amtsverwaltung, folgende Flurstücke in folgender Priorität vorzuschlagen:
- 2. 3. 4.
Gemarkung: Bad Kleinen Bad Kleinen Bad Kleinen Bad Kleinen
Flur: 1 1 1 1
Flurstück: 181/111 209/4 159/1 174/35, 173/13
