21.01.2026 - 5.1 Interessenbekundung für ein Baugrundstück für d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wunrau bedankt sich für die Zuarbeit und geht auf den Sachverhalt und die Kriterien ein.

 

Hinweise zu den Anlagen:

 

  1. Eigentum, freie Entwicklung innerhalb B 29, gute Verkehrsanbindung, weniger zentral aber künftig Einkaufszentrum, zeitaufwendig bis Baureife - 209/4
  2. Eigentum, sofortige Bebaubarkeit, gute Verkehrsanbindung, weniger zentral aber künftig unmittelbare Nähe zu Einkaufszentrum - 181/111
  3. Zentrale Lage / gute Verkehrsanbindung/Bahnhof aber kein Eigentum/Unsicherheit durch Grunderwerb, hohe Kosten, Parkflächen unzureichend ergänzende Parkraumentwicklung erforderlich - 159/1
  4. Nicht vorstellbar, kein Eigentum, abhängig von B 29 - 131/6
  5. Nicht vorstellbar, kein Eigentum, abhängig von B 29 - 97/1
  6. Nicht vorstellbar - kein Eigentum, keine prädestinierte Lager - Koppelweg
  7. Eigentum, weitere Bebaubarkeit mögliche aber Fläche verbaut, eher gewerbliche Nutzung, wenig Parkmöglichkeiten, abhängig von B 29 -  173/13 u. 174/35

 

Diskussion zum Festplatz –> perspektivisch im Bereich Koppelweg, Schulhof und Jugendclub

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeinde Bad Kleinen beschließt, dem Amtsausschuss im Rahmen der Interessenbekundung für den Neubau der Amtsverwaltung, folgende Flurstücke in folgender Priorität vorzuschlagen:

 

  1. 2.  3.  4.

Gemarkung:  Bad Kleinen Bad Kleinen Bad Kleinen Bad Kleinen

Flur:   1  1  1  1 

Flurstück:   181/111 209/4  159/1  174/35, 173/13

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

9

 

davon besetzte Mandate:   

9

 

davon Anwesende:

6

 

Ja- Stimmen:

5

 

Nein- Stimmen:

1

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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