19.06.2013 - 7 Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kreher erläutert nochmals, warum der B-Plan geändert werden muss und bringt sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass das gleiche Verfahren wie zur Aufstellung eines B-Planes angewandt wird.

 

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Beschluss

Beschluss:

1)              Für das in der Anlage dargestellte, rd. 9,8 ha große Teilstück des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 9, umfassend im Wesentlichen die westlich und östlich der Straße nach Losten liegenden Gewerbegebietsflächen sowie die angrenzenden, als Ausgleichsflächen festgesetzten Grünflächen soll der Bebauungsplan Nr. 9 aufgehoben werden. Dazu beschließt die Gemeindevertretung die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 durch Teilaufhebung.

 

2) Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

              Der Bebauungsplan Nr. 9 wurde von der Gemeindevertretung 1994 aufgestellt und 1996 als Satzung beschlossen. Mit der Aufhebung einer Teilfläche wird das Ziel verfolgt, die aus heutiger Sicht überdimensionierten Gewerbegebietsflächen zurück zu nehmen und damit eine städtebaulich sinnvolle Ortsrandgestaltung auch in der Bauleitplanung zu dokumentieren. Mit der Teilaufhebung berücksichtigt die Gemeindevertretung die zurückliegende und aktuelle Gewerbeentwicklung im Bereich Bad Kleinen. Dabei ist festzustellen, dass für eine gewerbliche Nutzung in unmittelbarer Nachbarschaft zur Ortslage Hoppenrade kein Bedarf besteht.

 

3)              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 durch Teilaufhebung ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              15

davon besetzte Mandate:              15

davon Anwesende:              14

Ja- Stimmen:              14

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage