19.06.2013 - 12 Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 23 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel stellt die sehr umfangreiche Abwägung aus den eingegangenen Vorschlägen, Hinweisen und Kritiken sowohl der Einwohner als auch der P zum B-Plan Mühlengelände vor. Aus seiner Sicht gibt es noch erheblichen Abstimmungsbedarf, was insbesondere die Nutzung anbelangt. Eine sehr hohe Nutzung zum Wohnanteil und gleichzeitig Ferienwohnungen lassen sich nur schwer vereinbaren.

 

Aus Sicht des Bauausschusses wäre ein Mischgebiet, statt Sondergebiet ratsam, weil eine flexiblere Nutzung möglich wäre. Dieses führt jedoch dazu, dass keine Ferienwohnungen möglich sind.

 

Nach eingehender Beratung und Erterung des Für und Wider erhält Herr Mahnel die Aufgabe, dass sowohl Ferienwohnungen wie auch die maximale Wohnnutzung mit dem zuständigen Träger öffentlicher Belange erörtert werden soll.

Die Schwerpunkte seiner Ausführung sind als Anlage beigefügt.

 

Sodann wird über die vorliegende Beschlussvorlage abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die hrend der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach

§ 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen und Anregungen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach

§ 3 Abs. 1 BauGB hat die Gemeinde Bad Kleinen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Im Rahmen der Abwägung ergeben sich

-                       zu berücksichtigende,

-                       teilweise zu berücksichtigende und

-                       nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              15

davon besetzte Mandate:              15

davon Anwesende:              14

Ja- Stimmen:              12

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              2

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage