18.12.2013 - 9 Beratung und Beschlussfassung zur Satzung der G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kreher erläutert, dass die vorliegende Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer lediglich die Novellierung der alten Satzung ist. Inhalt dieser Novellierung ist, dass geltende Rechtsprechungen mit berücksichtigt wurden und die Währung von DM auf Euro umgestellt wird.

 

Nach kurzer Beratung und Stellungnahme des Finanzausschusses wird über die Satzung abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777, 833) und der §§ 1 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 777,833) die Neufassung zur Satzung der Gemeinde Bad Kleinen über die Erhebung einer Zweitwohnsteuer.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              15

davon besetzte Mandate:              15

davon Anwesende:              13

Ja- Stimmen:              13

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage