29.01.2014 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 23 der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel übergibt einen überarbeiteten Text Teil B an die Mitglieder der Gemeindevertreter.

Das Planungsbüro Mahnel stellt umfangreich den Stand der Erarbeitung des B-Planes Nr. 23 der Gemeinde Bad Kleinen vor.

Insbesondere geht er darauf ein, welche Lärmschutzmaßnahmen getroffen worden sind, um den B-Plan zu verwirklichen. In diesem Zusammenhang verweist er auf das erstellte Lärmschutzgutachten, wobei wesentliche Kriterien der Aussagen der DB zum Lärmschutz mit eingearbeitet wurden. Ein großer Schwerpunkt umfasst den so genannten Schienenbonus (Absenkung der DB Lärmrichtwerte um 5 DB).

In diesem Zusammenhang bittet er die Gemeindevertreter zu entscheiden, ob sie weiter mit der Absenkung der Lärmwerte rechnen dürfen bzw. schon die wahrscheinlich ab 2015 geltenden höheren Werte berücksichtigen müssen.

 

Im Ergebnis der Diskussion stellt Herr Kreher folgenden Antrag:

 

Soll die weitere Planung inklusive des Schienenbonus erarbeitet werden?

 

Diese Frage wird mit 11 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung beantwortet.

 

Nach weiteren Ausführungen des Planungsbüros zu Problemen des Vogelschutzgebietes im Rahmen der Planung wird nach gründlicher Diskussion über den Beschlussentwurf abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), dem Text Teil (B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äere Gestaltung baulicher Anlagen für das Gebiet „hlengelände“ westlich des Uferweges begrenzt:

      rdlich:                             durch die Mühlenbrücke,

      nordwestlich:              durch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG,

      östlich:                             durch den Uferweg und,

      dwestlich:              durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 „Sportboot-

                                          Servicestation“

und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Die Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

  1. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

 

  1. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Bad Kleinen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

  1. Weiterhin ist mitzuteilen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach  § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              15

davon besetzte Mandate:              15

davon Anwesende:              12

Ja- Stimmen:              11

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -