29.01.2014 - 9 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Uferweg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 22

    „Uferweg“ wie folgt zu ändern:

-   Die zulässige Traufhöhe im Baufeld SO 2 / 2.1 wird für Dachgauben in den südlich

    ausgerichteten Hauptdachflächen der Gebäude mit max. 7,30 m über OK Gelände

    festgesetzt.

-   Die Oberkante von Personenaufzügen darf die zulässige Firsthöhe der Gebäude nicht    

    überschreiten.

2. Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 und der Begründung werden  

    in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

3. Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt

    werden, ist das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anzuwenden.

4. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 in Verb. § 13 Abs. 2 Nr.

    2 BauGB öffentlich auszulegen.

5. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und

    über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              15

davon besetzte Mandate:              15

davon Anwesende:              12

Ja- Stimmen:              12

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage