29.01.2014 - 9 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Uferweg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 29.01.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 22
„Uferweg“ wie folgt zu ändern:
- Die zulässige Traufhöhe im Baufeld SO 2 / 2.1 wird für Dachgauben in den südlich
ausgerichteten Hauptdachflächen der Gebäude mit max. 7,30 m über OK Gelände
festgesetzt.
- Die Oberkante von Personenaufzügen darf die zulässige Firsthöhe der Gebäude nicht
überschreiten.
2. Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 und der Begründung werden
in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
3. Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt
werden, ist das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB anzuwenden.
4. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 in Verb. § 13 Abs. 2 Nr.
2 BauGB öffentlich auszulegen.
5. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und
über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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425,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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244,5 kB
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