12.03.2008 - 15 Änderung des Flächennutzungsplanes - Grundsatzb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erläutert kurz die Beschlussvorlage.

 

Während der Wortmeldung stellt Herr Gericke folgenden Antrag:

Der F-Plan ist den Gegebenheiten der veränderten Bausituation in der Gemeinde anzupassen.

Abstimmung: 4 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen

Somit ist der Antrag von Herrn Gericke abgelehnt.

 

Der Bürgermeister ruft die Beschlussvorlage insgesamt zur Abstimmung auf.

 

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Beschluss

Beschluss:

1. Der Flächennutzungsplan ist so zu ändern, dass die beiden touristischen Zonen der Gemeinde (Gallentin, Bad Kleiner Badestelle und Marina) besser miteinander verbunden werden. Das Mühlengelände ist entlang des Uferweges bis zum Restaurant „Panorama“ in die touristische Zone einzubeziehen, damit über das Mühlengelände am Silo vorbei bis zum Restaurant „Panorama“ eine touristische Bummelzone entwickelt werden kann.

Bei der Veränderung des Flächennutzungsplanes ist darauf zu achten, dass eine Schiffsanlegestelle in Bad Kleinen (und eventuell eine weitere in Gallentin) für eine Fährverbindung zur anderen Seite des Schweriner See und (oder) die Weiße Flotte geschaffen wird.

 

2. Auf der Grundlage des veränderten Flächennutzungsplanes wird ein (oder werden mehrere) Bebauungspla(ä)n(e) aufgestellt. Die Gemeinde erklärt sich grundsätzlich bereit, die Kosten für den (oder die) Bebauungspla(ä)n(e) zu tragen, soweit die finanziellen und eigentumsrechtlichen Bedingungen dafür gegeben sind.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               15

davon besetzte Mandate:                                                      15

davon Anwesende:                                                                13

Ja- Stimmen:                                                                         12

Nein- Stimmen:                                                                     1

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -