19.02.2014 - 10 Blinklichtprogramm Regionalbereich Ost - Bahnüb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rohde erläutert, dass eine gesetzliche Notwendigkeit besteht, auf der Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetzes, die Vereinbarung abzuschießen. Unabhängig von der Vereinbarung sind die finanziellen Mittel durch die Gemeinde zu leisten. Auf Grund der Vereinbarung besteht jedoch die glichkeit, sich bis zu 60 % der finanziellen Aufwendungen der Gemeinde durch das Land Mecklenburg-Vorpommernrdern zu lassen.

 

Die Mehrheit der Gemeindevertretung vertritt die Auffassung, dass diese Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes völlig unzureichend sind und eine übermäßige Belastung der Gemeinde darstellt. Dessen ungeachtet sehen sie keine Möglichkeit, gegen die Beschlussvorlage zu stimmen, da ansonsten das Risiko sehr hoch ist, die gesamte Summe von 140.500,00 alleine zu tragen.

 

Sie fordern das Amt Dorf Mecklenburg Bad Kleinen jedoch auf, so schnell wie glich die entsprechenden Förderanträge zu stellen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt der Forderung des EBA Schwerin nachzukommen und die Zustimmung, hinsichtlich der Erhöhung des Kostenanteils für die Gemeinde Bad Kleinen von zurzeit 85.057,47 € auf ca. 140.500,-€ zum Bahnübergang BÜ 58,437 Gallentin Strecke 1122 Lübeck- Strasburg zu erteilen. Der Bürgermeister und die Stellvertreter werden gleichzeitig ermächtigt, die Anpassung zu Kreuzungsvereinbarung zu unterschreiben.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:15

davon besetzte Mandate:15

davon Anwesende:13

Ja- Stimmen:12

Nein- Stimmen:1

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

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Anlagen zur Vorlage