19.02.2014 - 11 Beschluss zur Kostenspaltung (Straßenbeleuchtun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rohde erläutert, dass die Kostenspaltung bedeutet, dass einzelne Baumaßnahmen aus der Gesamtherstellung einer Straße herausgelöst werden. In dieser Mnahme ist es der Gehweg und die Fahrbahn, die gebaut worden sind. Und nicht gebaut werden soll die Straßenbeleuchtung, da diese noch in einem guten Zustand ist. Daher ist aus dem gesamten Bauprogramm die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung herauszulösen.

 

Nach dieser Erläuterung stimmen die Mitglieder der Gemeindevertretung über den vorliegenden Beschlussvorschlag ab.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt die Kostenspaltung für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung im Bereich der Hauptstraße (zwischen Bahnhof und Wismarschen Straße).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:15

davon besetzte Mandate:15

davon Anwesende:13

Ja- Stimmen:12

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:1 (Frau Rathsack)