01.10.2008 - 10 Regelung der Zufahrt der Ackergrundstücke bei d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende des Bauausschusses, Herr Neetz, erläutert kurz die Beschlussvorlage. Straßenbaulastträger für diesen Bereich ist das Land, sodass dies nicht kostenrelevant ist. Da es Begehrlichkeiten der Landwirte gibt, dort die Abbiegemöglichkeit aufrecht zu erhalten, kommen nur die beiden Möglichkeiten 2. und 3. in Frage.

2. Ausbau des Feldweges, in einer Breite, die den genannten Begegnungsfall zulässt

3. aufwendige technische Sicherung des Gefahrenbereiches

Der 3. Punkt ist eine sehr aufwendige Angelegenheit.

Er schlägt vor, mit der Variante 2. zufrieden zu sein.

 

Frau Rathsack möchte bestätigt haben, dass die Gemeinde keinerlei Kosten trägt.

 

Dies bestätigt Herr Neetz, laut Aussage der Bauamtsleiterin.

 

Auf Grund der gegebenen Informationen schlägt der Bürgermeister vor, dem Beschluss zuzustimmen, weil festgestellt wurde, dass für die Gemeinde keine Kosten entstehen. Sollte aus irgend welchen Gründen doch sein, dass auf die Gemeinde Kosten zukommen, wird dieser Sachverhalt neu in den Ausschüssen und der Gemeindevertretung beraten.

 

Nach weiteren Wortmeldungen kommt es zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag des Bürgermeisters.

 

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Beschluss

Beschluss:

Auf Grund der gegebenen Informationen stimmt die Gemeindevertretung Bad Kleinen dem Abbiegeverbot aus Richtung Hohen Viecheln in den Feldweg nicht zu, weil festgestellt wurde, dass für die Gemeinde keine Kosten entstehen. Sollte es aus irgend welchen Gründen doch sein, dass auf die Gemeinde Kosten zukommen, wird dieser Sachverhalt neu in den Ausschüssen und der Gemeindevertretung beraten.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               15

davon besetzte Mandate:                                                      15

davon Anwesende:                                                                11

Ja- Stimmen:                                                                         11

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

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