01.10.2008 - 12 Erneuerung des Gehweges in der Gallentiner Chau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 01.10.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Kurze
Erläuterungen durch den Bürgermeister.
Herr Neetz
erklärt, dass der Bauausschuss der Vorlage zugestimmt hat, allerdings sollte
„3. Rechteckgrau“ gestrichen werden. Das Material sollte wie in der
Hauptstraße sein.
Während
der Wortmeldungen werden verschiedene Standorte dargelegt.
Herr
Heidrich bittet zukünftig
darum, in den Vorlagen eine Meter- oder Quadratmeterangabe und nicht wie
vorgelegt, von Nr. … bis Nr. anzugeben.
Die
Mittel sollen aus der laufenden Unterhaltung genommen werden.
Herr
Heidrich beantragt,
in diesem Zusammenhang den Gehweg gleich bis zur Sparkasseneinfahrt erneuern zu
lassen, wobei die genauen Kosten nicht bekannt sind.
Die
finanziellen Mittel dafür müssen aus der Rücklage entnommen werden.
Herr
Neetz beantragt
eine beschränkte Ausschreibung für den Teil laut Beschlussvorlage vor. Sollte
ein gutes Ergebnis vorgelegt werden, kann der Auftrag erweitert werden.
Der
Bürgermeister lässt über den Antrag von Herrn Heidrich abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 15
davon
besetzte Mandate: 15
davon
Anwesende: 11
Ja-
Stimmen: 10
Nein-
Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: -
Befangenheit nach § 24 KV M-V: -
Herr
Neetz zieht seinen
Antrag zurück.
Herr
Rohde formuliert es so, dass die restlichen Mittel aus der Rücklage entnommen
werden, um die Maßnahme abzuschließen.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeinde Bad Kleinen beschließt die Erneuerung des Gehweges in der Gallentiner Chaussee im Abschnitt zwischen Beginn des Grundstücks des ALV und der Einfahrt zur Sparkasse mit rechteckigen Pflastersteinen – wie in der Hauptstraße - in einer Breite von 1,50 m, beidseitig eingefasst in Rasenborde.
Die restlichen Mittel zur Deckung der Kosten sind aus der Rücklage zu entnehmen.