01.10.2008 - 15 Satzungsbeschluss über den B-Plan Nr. 20 "Woche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 01.10.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Kurze
Erläuterungen durch den Bürgermeister und Herrn Neetz. Um zur Rechtskraft des
B-Planes zu gelangen, ist dieser Satzungsbeschluss notwendig. Die
Bekanntmachung würde erst dann erfolgen, wenn die Zustimmung der unteren
Naturschutzbehörde vorliegt.
Der Bürgermeister
betont, dass er erst den B-Plan unterschreiben wird, wenn die entsprechenden
Zahlungen der Anlieger erfolgt sind. Auf die Gemeinde dürfen keine Kosten
zukommen.
Der
Bürgermeister lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss
Beschluss:
1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V (LBauO M-V)
in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 (GVOBI. M-V S. 102), sowie der
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO)
vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993 ( BGBI. I S. 446 )
sowie der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des
Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58)
beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 20 „Wochenendsiedlung Bad
Kleinen„ für das Kerngebiet der bestehenden Wochenendsiedlung am Schweriner See,
bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ) sowie die örtlichen
Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
2. Die Begründung wird gebilligt.
3. Der Beschluss über den Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch
anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über
den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.