14.05.2014 - 17 Beratung und Beschlussfassung über die Entschäd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 14.05.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Krase
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Heidrich erläutert den Standpunkt des Finanzausschusses zu den Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger der Ortsfeuerwehr Bad Kleinen. Im Ergebnis der Aussagen wird die Beschlussvorlage dahingehend ergänzt. Die Zahlung der monatlichen Aufwandsentschädigung tritt am dem 01.06.2014 in Kraft.
Der Ortswehrführer erhält 140,00 €, der stellv. Ortswehrführer 70,00 €, der Jugendwart 50,00 €, der Gerätewart Technik und Ausrüstung 30,00 €, der Gerätewart Kraftfahrzeuge/kraftgetriebene Geräte, Feuerlöschkreiselpumpe 50,00 €, Gerätewart Atemschutz/Leiter Atemschutz 30,00 €.
Die Mehrkosten sind durch die Gemeinde zu tragen.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Funktionsinhabern Ortswehrführer, stellvertretender Ortswehrführer, Jugendwart und pro Gerätewart in der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kleinen, ab dem 01.01.2014, frühestens jedoch mit Aufnahme der jeweiligen Funktion eine monatliche Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen.
Ortswehrführer 140,00 €
Stellv. Ortswehrführer 70,00 €
Jugendwart 50,00 €
Gerätewart Technik/Ausrüstung 30,00 €
Gerätewart Kraftfahrzeuge/kraftgetriebene Geräte 50,00 €
Feuerlöschkreiselpumpen
Gerätewart Atemschutz/Leiter Atemschutz 30,00 €
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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301,8 kB
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