14.05.2014 - 17 Beratung und Beschlussfassung über die Entschäd...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Heidrich erläutert den Standpunkt des Finanzausschusses zu den Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger der Ortsfeuerwehr Bad Kleinen. Im Ergebnis der Aussagen wird die Beschlussvorlage dahingehend ergänzt. Die Zahlung der monatlichen Aufwandsentschädigung tritt am dem 01.06.2014 in Kraft.

 

Der Ortswehrführer erhält 140,00, der stellv. Ortswehrhrer 70,00 €, der Jugendwart 50,00 , der Gerätewart Technik und Ausrüstung 30,00, der Gerätewart Kraftfahrzeuge/kraftgetriebene Geräte, Feuerlöschkreiselpumpe 50,00 €, Gerätewart Atemschutz/Leiter Atemschutz 30,00 .

 

Die Mehrkosten sind durch die Gemeinde zu tragen.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Funktionsinhabern Ortswehrführer, stellvertretender Ortswehrführer, Jugendwart und pro Gerätewart in der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kleinen, ab dem 01.01.2014,  frühestens jedoch mit Aufnahme der jeweiligen Funktion  eine monatliche Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen.

                                                                                                                                                         

Ortswehrführer                                                                      140,00 €

 

Stellv. Ortswehrführer                                                                      70,00 €

 

Jugendwart                                                                                    50,00 €

 

Gerätewart Technik/Ausrüstung                                   30,00 €

 

Gerätewart Kraftfahrzeuge/kraftgetriebene Geräte              50,00 €

Feuerlöschkreiselpumpen

 

Gerätewart Atemschutz/Leiter Atemschutz                            30,00 €

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              15

davon besetzte Mandate:              15

davon Anwesende:              14

Ja- Stimmen:              14

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1499&TOLFDNR=109601&selfaction=print