10.09.2014 - 22 Fortschreibung Landesraumentwicklungsprogramm M-V
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 10.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gericke schlägt vor, den Punkt 4 umzuformulieren und Punkt 5 zu ergänzen.
Umformulierung Punkt 4.:
„4. Auf der Grundlage des LEP 2005 wurde der Flächennutzungsplan beschlossen und Entwicklungen der Gemeinde mit einem Schwerpunkt „Tourismusentwicklung“ begonnen, die den Interessen der Gemeinde entsprochen haben. Das Raumentwicklungsprogramm 2005 gab der Entwicklung der Gemeinde eine realistische Zielrichtung vor.
Durch eine Neuorientierung im Landdesentwicklungsprogramm 2015 oder besser „Rückorientierung“ auf Landwirtschaft entsteht ein Vertrauensschaden zwischen Gemeinde und Land, da bisherige Entwicklungen nicht unterstützt werden. Begonnene Entwicklungen müssen aber weiter unterstützt werden.“
Abstimmung über die Neuformulierung Punkt 4 – einstimmig
Ergänzung Punkt 5.:
„5. Entwicklung Bad Kleinens war in der Vergangenheit, auch nach 1990 – Verkehrsprojekt Nr. 1, mit der Entwicklung der Bahn verbunden. Die Entwicklung der Bahn durch neue Schwerpunktsetzungen zu stoppen bedeutet, die Entwicklung Bad Kleinens stark zu behindern.“
Abstimmung über die Ergänzung Punkt 5. – 3 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen
Es erfolgt die Abstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage.
Beschluss
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt folgende Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes MV 2015 abzugeben:
- Die Gemeinde Bad Kleinen widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da dies nachhaltig die touristische Entwicklung und Infrastruktur der Gemeinde einschränken würde, geplante und begonnene investive Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der touristischen Infrastruktur (Ausbau bzw. Lückenschluss von Radwegenetzen und Radwanderrouten, Straßenbau, kulturelle Angebote) dürfen nicht verhindert werden.
- Die Gemeinde Bad Kleinen widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da das Landesraumentwicklungsprogramm als Basis dienen soll, auf der die unterschiedlichen Förderstrategien und –programme ansetzen können. Förderstrategien, Zuweisungen, Fördertatbeständen oder Fördermittelvergaben sind abhängig von den Ausweisungen des Landesraumentwicklungsprogramms. Bei der Ausweisung der Vorrangfläche für die Landwirtschaft wird die touristische Entwicklung nachhaltig gehemmt. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen Tourismusregionen ist nicht gewahrt.
- Die Gemeinde Bad Kleinen widerspricht den Festsetzungen des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da eine intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen nachweislich zu einer Beeinträchtigung der Badewasserqualität des Schweriner Sees, des Landschaftsschutzgebietes „Wallensteingraben“ und des Naturschutzgebietes „Dambecker Seen“ führt.
- Auf der Grundlage des LEP 2005 wurde der Flächennutzungsplan beschlossen und Entwicklungen der Gemeinde mit einem Schwerpunkt „Tourismusentwicklung“ begonnen, die den Interessen der Gemeinde entsprochen haben. Das Raumentwicklungsprogramm 2005 gab der Entwicklung der Gemeinde eine realistische Zielrichtung vor.
Durch eine Neuorientierung im Landdesentwicklungsprogramm 2015 oder besser „Rückorientierung“ auf Landwirtschaft entsteht ein Vertrauensschaden zwischen Gemeinde und Land, da bisherige Entwicklungen nicht unterstützt werden. Begonnene Entwicklungen müssen aber weiter unterstützt werden.