29.10.2014 - 9 Beschlussfassung zur Neufassung der Straßenbaub...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Den Mitgliedern der Gemeindevertretung ist mit der Beschlussvorlage sowohl die Satzung als auch die Kalkulation zur Tiefenbegrenzung zugegangen. Darüber hinaus liegt ein Exemplar des Kartenmaterials zur Kalkulation der Tiefenbegrenzung im Sitzungssaal aus. Des Weiteren ist im Sitzungssaal ein Rechner aufgestellt, in den die Kalkulation zur Tiefenbegrenzung eingespielt ist und die Mitglieder der Gemeindevertretung Einsicht nehmen können.

 

Sodann wird umfangreich über die neue Satzung debattiert. Nach Erläuterung von Herrn Gericke im Auftrag des Bauausschusses, dass lediglich der § 2 Beitragspflichtige den neuen Vorschriften des KAG angepasst wurde, wird über die Tiefenbegrenzung umfangreich diskutiert. Nicht allen Mitgliedern der Gemeindevertretung erschließt sich die Kalkulation.

Der Leitende Verwaltungsbeamte versucht zu erläutern, dass die Tiefenbegrenzung für jedes Grundstück ermittelt wurde, aus dieser Ermittlung ein Durchschnittswert kalkuliert wird und dieser Durchschnittswert dann als Grundlage der Beitragsermittlung erfolgt.

Des Weiteren betont er, dass bereits andere Baumaßnahmen in der Gemeinde Bad Kleinen so abgerechnet wurden, wie es die jetzige Satzung vorschreibt.

 

Im Laufe der Beratung stellt Herr Kreher den Antrag, den Beratungsgegenstand noch einmal in den Finanzausschuss zu verweisen und begründet seinen Antrag.

Abstimmungsergebnis:

14 Anwesende

6 Ja-Stimmen

8 Nein-Stimmen

Somit hat der Antrag von Herrn Kreher keine Zustimmung erhalten.

 

Nach eingehender Diskussion über die Tiefenbegrenzung wird über den vorhandenen Beschlussentwurf abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt die als Anlage 1 beigefügte Straßenbaubeitragssatzung, sowie die als Anlage 2 beigefügte Kalkulation und Ermittlung zur Tiefenbegrenzungsregelung der Satzung.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              15

davon besetzte Mandate:              15

davon Anwesende:              14

Ja- Stimmen:              8

Nein- Stimmen:              5

Stimmenthaltungen:              1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage