03.12.2014 - 10 Vergabe von Planungsleistungen für Baumaßnahmen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wölm erläutert den Beschlussgegenstand und verweist darauf, dass er mit dem Planungsbüro diesbezüglichen Kontakt hatte und es sicher erscheint, dieses Bauvorhaben am günstigsten durch das Planungsbüro Buchholz und Schlettwein durchführen zu lassen.

 

Nach kurzer Diskussion und Meinungsäerungen einzelner Gemeindevertreter wird durch Herrn Rohde bestätigt, dass das Planungsbüro Kästner keine finanziellen Mittel fordern kann.

Des Weiteren wird noch mal darauf aufmerksam gemacht, dass die Beantragung der Fördermittel notwendig ist und in diesem Zusammenhang auch der Umbau der Beleuchtung auf LED vorgenommen werden sollte.

 

Ein weiterer Diskussionspunkt ist, dass durch die Gemeindevertretung die Aufgabenstellung für das Planungsbüro genau umrissen werden muss, wie z. B., ob Akustikdecken notwendig sind etc.

 

Sodann wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beauftragt das Bauplanungsbüro Buchholz und Schlettwein aus Rostock mit den Planungsleistungen zum Anbau eines Aufzuges, der brandschutztechnischen Ertüchtigung, der Sanierung der E-Anlage sowie raumakustischen Maßnahmen in der Regionalen Schule Bad Kleinen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              15

davon besetzte Mandate:              15

davon Anwesende:              14

Ja- Stimmen:              14

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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