15.04.2015 - 15 Stellungnahme der Gemeinde Bad Kleinen zum Entw...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Zunächst erläutert Herrlm, dass die Gemeinde Bad Kleinen vom Vogelschutzgebiet lediglich seeseitig betroffen ist. Nach eingehender Diskussion sind sich die Mitglieder der Gemeindevertretung einig, dass über ein so wichtiges Vorhaben eine eingehende Erörterung notwendig ist.

 

Die Nachteile der Gemeinde Bad Kleinen, insbesondere für die weitere Bebauung am Uferbereich, sind nicht abzusehen.

 

Daher ist die Verlängerung der Stellungnahme für dieses Vorhaben um 3 Monate zu beantragen, damit sich sowohl der Bauausschuss als auch der Entwicklungsausschuss umfangreich damit befassen können, um dann eine qualifizierte Stellungnahme zu erarbeiten.

 

Sollte diese Verlängerung nicht gegeben werden, lehnen sie das FFH-Gebiet vollständig ab und beantragen eine Auflösung.

 

Über die so geänderte Beschlussvorlage wird abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Nachteile der Gemeinde Bad Kleinen, insbesondere für die weitere Bebauung am Uferbereich, sind nicht abzusehen.

 

Daher ist die Verlängerung der Stellungnahme für dieses Vorhaben um 3 Monate zu beantragen, damit sich sowohl der Bauausschuss als auch der Entwicklungsausschuss umfangreich damit befassen können, um dann eine qualifizierte Stellungnahme zu erarbeiten.

 

Sollte diese Verlängerung nicht gegeben werden, lehnen sie das FFH-Gebiet vollständig ab und beantragen eine Auflösung.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              15

davon besetzte Mandate:              15

davon Anwesende:              14

Ja- Stimmen:              14

Nein- Stimmen:              -

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1655&TOLFDNR=123397&selfaction=print