15.04.2015 - 8 Erhöhung der gemeindlichen Hebesätze für die Gr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 15.04.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wirth erläutert umfangreich, warum es notwendig ist, eine Anpassung der Hebesätze vorzunehmen. In diesem Zusammenhang geht er insbesondere auch darauf ein, dass die Hebesätze seit 1992 nicht angepasst wurden und unter der Berücksichtigung der Inflationsrate noch wesentlich höher hätten sein müssen. Die Mehrzahl der der Mitglieder der Gemeindevertretung kann sich mit der Änderung des Hebesatzes einverstanden erklären, wobei Frau Rathsack und Herr Kreher sich gegen die Änderung aussprechen.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, ab dem 01.01.2016 die Hebesätze für
die Grundsteuer A von bisher 200 v. H. auf 280 v. H.;
die Grundsteuer B von bisher 300 v. H. auf 350 v. H. und
die Gewerbesteuer von bisher 300 v. H. auf 320 v. H.
zu erhöhen.
Die Festsetzung erfolgt mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016.