15.04.2015 - 8 Erhöhung der gemeindlichen Hebesätze für die Gr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wirth erläutert umfangreich, warum es notwendig ist, eine Anpassung der Hebesätze vorzunehmen. In diesem Zusammenhang geht er insbesondere auch darauf ein, dass die Hebesätze seit 1992 nicht angepasst wurden und unter der Berücksichtigung der Inflationsrate noch wesentlich höher hätten sein müssen. Die Mehrzahl der der Mitglieder der Gemeindevertretung kann sich mit der Änderung des Hebesatzes einverstanden erklären, wobei Frau Rathsack und Herr Kreher sich gegen die Änderung aussprechen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, ab dem 01.01.2016 die Hebesätze für

 

die Grundsteuer A von bisher                            200 v. H.  auf   280 v. H.;

die Grundsteuer B von bisher                            300 v. H.  auf   350 v. H.  und

die Gewerbesteuer von bisher                            300 v. H. auf   320 v. H.

zu erhöhen.

 

Die Festsetzung erfolgt mit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:              15

davon besetzte Mandate:              14

davon Anwesende:              14

Ja- Stimmen:              12

Nein- Stimmen:              2

Stimmenthaltungen:              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:              -