15.02.2016 - 11 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohen Viecheln
- Datum:
- Mo., 15.02.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohen Viecheln beschließt, den Flächennutzungsplan wie folgt zu ändern ( 2. Änderung ) :
- Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 „Neue Feuerwache Hohen
Viecheln“ wird im Flächennutzungsplan eine Baufläche als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung “Feuerwehr“ ausgewiesen.
Somit werden die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung gebracht.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
