02.03.2016 - 12 Stellungnahme zum geplanten Bauvorhaben der DB ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Auch hier erläutert der Vorsitzende des Bauausschusses die Beschlussvorlage. In Ergänzung der Beratung des Bauausschusses wird darauf verwiesen, dass folgende Änderungen vorgenommen werden:

 

Im Beschlussvorschlag wird der Satz 2 auf 5,5 T begrenzt. Zusätzlich wird als letzte beide Sätze eingefügt, für die Straße von Bad Kleinen nach Gallentin wird ein Beweissicherungsverfahren gefordert und die Zusicherung der Reparatur von entstandenen Schäden. Der Lärmschutz für die Wohnobjekte in Gallentin ist umzusetzen.

 

Über die so geänderte Beschlussvorlage wird abgestimmt.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen stimmt dem geplanten Bauvorhaben  ESTW Lübstorf und korrespondierende Streckenmaßnahmen Carlshöhe – Lübstorf – Bad Kleinen unter folgenden Bedingungen zu.

Die Verbindungsstraße zwischen Gallentin und Zickhusen darf für den Baustellenverkehr nicht genutzt werden, da die Straße eine Tonnagebegrenzung von 5,5 t besitzt.

Die Baustraße zu den ehemaligen Bahnwärterhäusern in Gallentin soll als Zuwegung für das östliche Objekt verbleiben.

Für die Straße von Bad Kleinen nach Gallentin wird ein Beweissicherungsverfahren gefordert und die Zusicherung der Reparatur von entstandenen Schäden.

 

Für die Straße von Bad Kleinen nach Gallentin wird ein Beweissicherungsverfahren gefordert und die Zusicherung der Reparatur von entstandenen Schäden.

Der Lärmschutz für die Wohnobjekte in Gallentin ist umzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:15

davon besetzte Mandate:15

davon Anwesende:14

Ja- Stimmen:14

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

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Anlagen zur Vorlage