02.03.2016 - 10 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 02.03.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Während dieses Tagesordnungspunktes verlässt Frau Rathsack Beratung, so dass nur noch 14 Mitglieder der Gemeindevertretung anwesend sind.
Herr Müller vom Planungsbüro bab erläutert nochmals die Grundzüge des Satzungsbeschlusses des B-Planes Nr. 26 „Am Steindamm“ in Niendorf.
Nach kurzer Diskussion wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
- Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 26 „Am
Steindamm“ OT Niendorf wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft.
Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange das Ergebnis mitzuteilen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990 ( BGBI. I S. 132 ), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58), der Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015 ( GVOBI. M- V S. 344)
- alle in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung den
Bebauungsplan Nr. 26 „Am Steindamm“ OT Niendorf, für den östlichen Teil der Ortslage im Bereich der Straße „Am Steindamm“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss über den Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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459,6 kB
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