20.07.2016 - 17 Beratung und Beschlussfassung zur eventuellen B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wunrau begründet die Notwendigkeit, den B-Plan zu ändern, um dort angepasste Grundstücke zu erhalten. In dem Zusammenhang geht er auch darauf ein, dass die Bebauungsgrenzen zum vorderen Teil verschoben werden und dadurch eine Bebauung wesentlich besser möglich ist. Gleichzeitig erläutert er, dass in anderen Bereichen des B-Planes dieses auch schon vorgesehen ist.

 

Durch Herrn Wirth wird darauf aufmerksam gemacht, dass mit der Änderung des B-Planes sehr große Grundstücke, sogenannte Handtuchgrundstücke, geschaffen werden, die auch seiner Sicht schlecht zu vermarkten sind. Diese großen Grundstücke zu einem diesbezüglichen Preis zu veräußern, hält er für nicht realistisch.

 

Nach sehr umfangreicher Diskussion und Beantwortung aller offenen Fragen wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.


 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 im Bereich der derzeitigen Resterschließung. Mit der Änderung soll das Büro für Stadt- und Regionalplanung Wismar, Herr Hufmann beauftragt werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:15

davon besetzte Mandate:15

davon Anwesende:12

Ja- Stimmen:11

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage