05.10.2016 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Heidrich gibt Hinweise auf die Historie der Finanzwirtschaft, u. a. zur Einführung der Doppik und den damit verbundenen Zeitrahmen. Es werden durch den Finanzausschussvorsitzenden Ausführungen zum vorliegenden Ergebnis gemacht.

Die Anschaffungskosten für den Wohnungsbestand werden über eine Änderung der Bilanz in den Jahresabschluss 2012 aufgenommen.

 

Hinweis durch Herrn Heidrich an den Rechnungsprüfungsausschuss:

Bad Kleinen hat 2011 das Mühlengelände erworben. Dafür wurde ein Nachtragshaushalt erstellt. Die Aufsichtsbehörde des Landkreises hat hierzu für die Folgejahre Auflagen erteilt (für 2012, 2013 und 2014). Dieses sollte durch den RPA geprüft werden.

 

Es folgen weitere Wortmeldungen.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung.


 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunal-verfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2011. Im Haushaltsjahr 2011 auf-getretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.
 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:15

davon besetzte Mandate:15

davon Anwesende:14

Ja- Stimmen:9

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:4

Befangenheit nach § 24 KV M-V:1 (Herr Kreher)

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage