28.09.2017 - 12 Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunal-verfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2015.

Im Haushaltsjahr 2015 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen sowie die genehmigungs-freie Entnahme aus der Kapitalrücklage gelten als genehmigt.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:15

davon besetzte Mandate:15

davon Anwesende:14

Ja- Stimmen:14

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2170&TOLFDNR=157507&selfaction=print