17.07.2017 - 11 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Glöde gibt Informationen zum Stand des B-Plan- Verfahrens.

Er informiert darüber, dass alle Gebäude des ursprünglichen Planes im B-Plan enthalten sind. Die Stellungnahmen wurden alle beantwortet.

Der Brandschutz war ein Problem, wurde aber gelöst. Die Ratschläge von Herrn Gauer als Vertreter der Interessengemeinschaft der Bootshäuser wurden mit berücksichtigt.

Für den Brandschutz gibt es Auflagen, die über einen städtebaulichen Vertrag mit den Bootshausbesitzern realisiert und durchgesetzt werden müssen.

Herr Glöde informiert zum weiteren Verlauf des Verfahrens.


 

 

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Beschluss

Beschluss:

1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 10 „Uferzone” in Hohen Viecheln, für das Gebiet:

    Gemarkung Hohen Viecheln, Flur 4 und 2, entlang des Uferweges, im Bereich zwischen

    der Bahnstrecke und dem Schweriner See, begrenzt durch die Badestelle im Westen und

    den Fischereihof im Osten und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen

    gebilligt.

 

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich  

    auszulegen.

 

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die

    öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:9

davon besetzte Mandate:9

davon Anwesende:6

Ja- Stimmen:6

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage