24.09.2018 - 8 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hohen Viecheln
- Datum:
- Mo., 24.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller vom Planungsbüro bab gibt Erläuterungen zum vorliegenden B-Plan.
Er stellt heraus, dass sich damit die planungsrechtliche Situation der Gemeinde verbessert und die Bootshäuser und Bebauungen rechtlich im Bestand gehalten werden.
Er geht auf die Bürgerbeteiligung ein.
Als besonders wichtig sieht er an, dass die Gemeinde mit der Bootshausgemeinschaft durch eine vertragliche Regelung deren Pflichten vor der Rechtskraft des B-Planes festschreibt, um nicht selbst in die Pflicht zu kommen.
Vorher muss eine Änderung des F-Planes erfolgen. Das erfolgt in der heutigen Sitzung. Nach dessen Genehmigung kann der B-Plan als Ganzes bekannt gemacht und in Kraft gesetzt werden.
In der Zwischenzeit müssen die notwendigen Angelegenheiten mit der Bootshausgemeinschaft geregelt werden.
Beschluss
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 10
„Uferzone“ in Hohen Viecheln vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der
Gemeindevertretung geprüft.
Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss
genommen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern sowie den Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange das Ergebnis mitzuteilen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der
Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) vom 21. November 2017 (BGBI. I S.
3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des
Planinhalts (Planzeichenverordnung – PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBI. I S. 58),
der Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015
(GVOBI. M- V S. 344) – alle einschließlich der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
rechtskräftigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr.
10 „Uferzone“ in Hohen Viecheln, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text
(Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als
Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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