24.09.2018 - 8 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Müller vom Planungsbüro bab gibt Erläuterungen zum vorliegenden B-Plan.

Er stellt heraus, dass sich damit die planungsrechtliche Situation der Gemeinde verbessert und die Bootshäuser und Bebauungen rechtlich im Bestand gehalten werden.

Er geht auf die Bürgerbeteiligung ein.

Als besonders wichtig sieht er an, dass die Gemeinde mit der Bootshausgemeinschaft durch eine vertragliche Regelung deren Pflichten vor der Rechtskraft des B-Planes festschreibt, um nicht selbst in die Pflicht zu kommen.

Vorher muss eine Änderung des F-Planes erfolgen. Das erfolgt in der heutigen Sitzung. Nach dessen Genehmigung kann der B-Plan als Ganzes bekannt gemacht und in Kraft gesetzt werden.

In der Zwischenzeit müssen die notwendigen Angelegenheiten mit der Bootshausgemeinschaft geregelt werden.


 

 

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Beschluss

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 10                

    „Uferzone“ in Hohen Viecheln vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die  

    Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der

    Gemeindevertretung geprüft.

    Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss

    genommen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern sowie den Behörden und sonstigen

    Träger öffentlicher Belange das Ergebnis mitzuteilen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der

   Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) vom 21. November 2017 (BGBI. I S.

   3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des

   Planinhalts (Planzeichenverordnung – PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBI. I S. 58),

   der Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015

   (GVOBI. M- V S. 344) – alle einschließlich der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses

   rechtskräftigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr.

   10 „Uferzone“ in Hohen Viecheln, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text  

   (Teil B) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als

   Satzung.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:9

davon besetzte Mandate:9

davon Anwesende:6

Ja- Stimmen:6

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage