08.05.2019 - 9 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Wunrau als Vorsitzender des Bauausschusses erläutert die Beschlussvorlage und gibt das Ergebnis der Beratung des Bauausschusses bekannt.

Sodann wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.
 

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen fasst den Beschluss über Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A für den Bereich „Gallentin-Süd“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Das Plangebiet der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A für das

Gebiet „Gallentin-Süd“ wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Norden und Nordosten: durch das Ferienlager „Ulis Kinderland“,

-          im Osten:   durch Wiesen- und Hochstaudenfluren,

-          im Süden und Südwesten: durch die Straße „Am See“,

-          im Westen:   durch die rückwärtigen Grundstücke der bebauten

    Grundstücke Alte Dorfstraße Nr. 13 – Nr. 27.

 

  1. Die Planungsziele der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A bestehen in Folgendem:

-          Änderung der Ferienhausgebiete und der Sondergebiete Beherbergung und Infrastruktur in allgemeine Wohngebiete,

-          Anpassung der Anforderungen für Garagen und Stellplätze.

 

  1. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungs-beschlusses hinzuweisen.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Bei der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A der Gemeinde Bad Kleinen für den Bereich „Gallentin Süd“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften, und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch auf die Dauer von 30 Tagen auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 13 Abs. 3 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

 

  1. Die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind nicht zu beteiligen.

 

  1. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14A im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

  1. Es ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.


 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 15

davon besetzte Mandate: 15

davon Anwesende: 14

Ja- Stimmen: 14

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage