11.12.2008 - 10 Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kreher übergibt Frau Kupsch bzw. Herrn Heidrich das Wort, wobei Frau Kupsch sehr umfangreich das Zustandekommen des Haushaltes erläutert.

Im Haushaltsjahr 2009 stehen der Gemeinde rund 234 T€ mehr zur Verfügung als 2008.

Daher war es nicht kompliziert, den Haushaltsausgleich herbeizuführen.

Die Gemeinde verfügt über eine solide Einnahmegrundlage und wird im HHJ 2009 voraussichtlich 100 T€ in die Rücklage geben können.

Darüber hinaus verweist sie darauf, dass in allen Ausschüssen der Haushalt in den Grundzügen beraten wurde.

 

Herr Heidrich gibt die Stellungnahme des Finanzausschusses zum Haushaltsentwurf 2009 ab. Macht jedoch auch deutlich, dass es lediglich nur eine  Beratung dazu gegeben hat. Dessen ungeachtet befürwortet er den Haushaltsentwurf.

 

Herr Stein macht darauf aufmerksam, dass der Heimat- und Kulturverein das Darlehen, welches er für die Chronik bekam, bereits mit 3 T€ zurückgezahlt hat.

 

Herr Gericke verweist darauf, dass er die Auffassung vertritt, dass auf Grund von zusätzlichen Mitteln des Landkreises noch ein Nachtrag im Haushalt der Gemeinde erfolgen könnte.

 

Sodann wird über die Haushaltssatzung abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt aufgrund der §§ 47 ff Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               15

davon besetzte Mandate:                                                      15

davon Anwesende:                                                                13

Ja- Stimmen:                                                                         13

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

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