14.05.2008 - 9 Antrag Nr. 2. der Fraktionen von SPD, CDU und D...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Einreicher dieser Beschlussvorlage ist die Fraktion die Linke.

Zunächst erläutert Herr Kreher, wie es zu seiner Zustimmung zum Verkauf eines Grundstückes für die Netto-Handelsgruppe gekommen ist. Danach begründet Herr Heidrich nochmals den Antrag der Fraktion Die Linke, welcher durch die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion unterstützt wurde. Die Mitglieder der Gemeindevertretung vertreten die Auffassung, dass so wichtige Entscheidungen durch die Gemeindevertretung zumindest geprüft bzw. die Gemeindevertretung in Kenntnis gesetzt werden muss.

 

Sodann wird über die Beschlussvorlage weiter diskutiert, wobei folgende Veränderung durchgeführt wird.

 

Im Beschlussvorschlag wird der Satz 2 gestrichen und die Begründung vollkommen weggelassen.

 

Sodann wird über den vorgebrachten Vorschlag, den Beschlussgegenstand so zu ändern abgestimmt.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen

 

Sodann wird nochmals über den Beschlussvorschlag debattiert.

Der Bürgermeister vertritt die Auffassung, dass es ihm nicht immer rechtzeitig vorab möglich sein wird, die Gemeindevertretung über Beschlüsse der Gesellschafterversammlung zu informieren, da es durchaus vorkommen kann, Tischvorlagen zu bearbeiten.

 

In der weiteren Erörterung des Beschlussgegenstandes verständigen sich die Mitglieder der Gemeindevertreter, dass er unverändert mit den vorab gemachten Korrekturen als Beschlussvorschlag eingereicht und darüber abgestimmt wird

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bürgermeister wird aufgefordert, bei allen künftigen Grundstücksverkäufen, bei denen Bad Kleinen ein Mitspracherecht hat oder Eigentümerin ist, rechzeitig vorab die Gemeindevertretung zu konsultieren.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               15

davon besetzte Mandate:                                                      15

davon Anwesende:                                                                15

Ja- Stimmen:                                                                         10

Nein- Stimmen:                                                                     1

Stimmenthaltungen:                                                              4

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

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