06.05.2019 - 7 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Als befangen erklären sich Frau Fromm, Herr Sloboda, Herr Malzahn, Herr Völter und verlassen den Raum.

 

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Beschluss

Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 10 

    „Uferzone“ in Hohen Viecheln vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die

    Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der

    Gemeindevertretung geprüft.

    Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss

    genommen.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern sowie den Behörden und sonstigen

    Träger öffentlicher Belange das Ergebnis mitzuteilen.

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der

    Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der vor dem 13.05.2017 gültigen

    Fassung, der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des

    Planinhalts (Planzeichenverordnung – PlanzV) vom 18. Dezember 1990 ( BGBI. I S. 58 ),

    der Landesbauordnung M-V ( LBauO M- V ) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V S. 344),

    beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 10 „Uferzone“ in

    Hohen Viecheln, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie

    die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 9

davon besetzte Mandate: 9

davon Anwesende: 7

Ja- Stimmen: 3

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    4 (Frau Fromm, Herr Sloboda, Herr Malzahn, Herr Völter)

 

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Anlagen zur Vorlage