18.12.2019 - 20 Beratung und Beschlussfassung über die Kostensp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Rohde erläutert die Beschlussvorlage und die Notwendigkeit, warum ein Kostenteilungsbeschluss erforderlich ist.


 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die öffentliche Einrichtung im Sinne des Straßenbaubeitragsrechtes ist die Straße insgesamt mit allen Teileinrichtungen. Die gemäß der Anlage A 1 dargestellte Waldstraße wurde in voller Länge, beginnend an der Einmündung des Kreuzungsbereiches Hauptstraße/Gallentiner Chaussee bis zum Ende der Waldstraße mit ihren Teileinrichtungen Fahrbahn, Straßenbeleuchtung und Gehweg erneuert. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt, dass die Straßenbaubeiträge für die Fahrbahn und die Teileinrichtung Straßenentwässerung gemäß § 7 Abs. 3 KAG M-V in Verbindung mit § 6 der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Bad Kleinen vom 06.12.2000 erhoben werden.


 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 15

davon besetzte Mandate: 15

davon Anwesende: 15

Ja- Stimmen: 15

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage