16.12.2019 - 11 Beratung und Beschlussfassung 1. Änderung zur N...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Folgende Veränderungen werden vorgenommen:

 

Überschrift

Das Wort „1. Änderung“ wird gestrichen, da die Nutzungsordnung neu ist.

 

§ 6 Pflichten der Nutzer

§ 6 Abs. 8 erhält einen 2. Satz. „Auf dem gesamten Gelände ist es verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen.“ Dieser Zusatz soll auch ausdrücklich mit in die Nutzungsvereinbarung aufgenommen werden.

 

§ 9 Benutzungsgebühr

§ 9 Abs. 2 im 1. Satz werden die Wörter „kann“ und „werden“ gestrichen. Als 2. Satz wird eingefügt: „14 Tage vor der Veranstaltung muss die Nutzungsgebühr und die Kaution im Amt eingegangen sein.

 

§ 10 Höhe der Benutzungsgebühr

Nutzungszeitraum max. 24 Stunden  180€

Nutzungszeitraum max. 48 Stunden  250€

Gemeinderaum 5 Std. Beerdigungskaffee   60€

Kaution bei Vermietung ab 24 Stunden 100€


 

§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

In der Überschrift wird das Wort „Außerkrafttreten“ gestrichen.

Der 2. Satz wird gestrichen.

 

Nach einiger Diskussion zur Organisation der Übergabe und Reinigung stellen die Gemeindevertreter fest, dass diese Regelungen noch einer ausführlichen Beratung bedürfen.

 

Mit den oben genannten Änderungen wird die Nutzungsordnung beschlossen
 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Nutzungs- und Gebührenordnung für das Gemeindehaus Hohen Viecheln. (s. Anlage)
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 9

davon besetzte Mandate: 9

davon Anwesende: 9

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2691&TOLFDNR=189035&selfaction=print