13.05.2020 - 9 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wunrau als Vorsitzender des Bauausschusses erläutert sehr umfangreich das Abwägungsverfahren und dessen Ergebnis.

In diesem Zusammenhang wird nochmals dargelegt, dass ein Ergebnis des Abwägungsverfahrens ist, dass lediglich 40 WE gebaut werden dürfen.

Herr Wunrau schlägt vor, dass den Mitgliedern der Gemeindevertretung eine digitale Endfassung des B-Planes zugestellt werden sollte.

 

Im Sachverhalt zum Beschluss ist zu korrigieren: statt 06.07.2019 07.06.2019.

 

Es ergeht noch ein Hinweis, dass eine Heckenpflanzung auf dem Schulgelände vorgenommen werden sollte.

 

Sodann wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

 

 

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Beschluss

Beschluss:
Die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Bad Kleinen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:

        zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

        teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

        nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Bad Kleinen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Verwaltung des Amtes Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 15

davon besetzte Mandate: 15

davon Anwesende: 15

Ja- Stimmen: 15

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen:      -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

 

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Anlagen zur Vorlage