03.09.2008 - 9 Abwägungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller geht auf die wesentlichen Schwerpunkte der Abänderungen entsprechend der Stellungnahmen ein und betont, dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ist.

Keines der Grundstücke erfährt einen Wertverlust bei der Überplanung und es werden feste Regeln für eine Bebauung geschaffen.

 

Die Abgeordneten geben den Hinweis, dass sicherlich durch die Widmung von öffentlichen Straßen Die Straßenreinigungssatzung überarbeitet werden müsste.

 

Herr Gericke kann sich nach wie vor nicht mit den Ergänzungen des B-Planes einverstanden erklären, da seiner Meinung nach willkürlich und nur den Bedürfnissen der Bürger geplant wurde.

 

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Beschluss

Beschluss:

1. Die  während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 20

„ Wochenendsiedlung Bad Kleinen „ vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

    Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung geprüft.

    Es ergeben sich :        -    zu berücksichtigende Stellungnahmen

-     teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen

 

    Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen

    Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               15

davon besetzte Mandate:                                                      15

davon Anwesende:                                                                14

Ja- Stimmen:                                                                         10

Nein- Stimmen:                                                                     3

Stimmenthaltungen:                                                              1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -