03.09.2008 - 11 Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Fläch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 03.09.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sabine Bahnemann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Gericke macht darauf aufmerksam, dass nicht alle Planungsziele nach seiner
Auffassung im F-Plan enthalten sind.
Nach
kurzer Diskussion wird folgende Änderung im Beschlussgegenstand vorgeschlagen.
In II. soll
das Wort vorläufig eingefügt werden.
Darüber
wird abgestimmt: 14 Ja-Stimmen
Sodann
wird über den so geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschluss
1Beschluss:
I. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen fasst den Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes.
II. Die Planungsziele werden wie folgt vorläufig formuliert:
Für die Ortslage Bad Kleinen:
1. Anpassung an die Ziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 20, Ausweisung von WA-Gebiet.
2. Anpassung an die Ziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 20. Ausweisung von Wochenendhausgebiet.
3. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22. Berücksichtigung von Sondergebieten anstelle Wohnbaufläche.
4. Anpassung des Bereiches „Ziegenwiese“, der bisher nicht genehmigt ist im Flächennutzungsplan
5. Anpassung an Ziele der Bahnentwicklung.
Für die Ortslage Gallentin:
1. Anpassung an die Ziele im Ortszentrum. Ausweisung von Sondergebieten und Wohnbauflächen anstelle bisheriger Grünflächen und einer Sonderbaufläche für Erholung.
2. Ausweisung von landwirtschaftlicher Fläche auf bisher nicht zur Genehmigung beantragter Fläche.
3. Ausweisung von landwirtschaftlicher Fläche auf bisher nicht zur Genehmigung beantragter Fläche.
4. Ausweisung von landwirtschaftlicher Fläche auf nicht genehmigter Fläche eines Sondergebietes Erholung.
III. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Mit dem Beschluss sind auch die bisher vorgesehenen Änderungsbereiche bekannt zu geben.