10.03.2021 - 7 Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Zunächst wird durch Herrn Wölm die Sach- und Rechtslage erläutert, wobei zum Ausdruck gebracht wird, dass der zufassende Beschluss lediglich eine Möglichkeit ist und die Vorsitzenden der Ausschüsse bzw. der Gemeindevertretung selbstständig entscheiden können, ob sie den Beschluss zur Anwendung bringen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 28.01.2021 des Gesetz- und Verordnungsblattes für Mecklenburg-Vorpommern vom 29.01.2021 Nr. 5 beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen, dass bis zum 31.12.2021

  1. in den Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse eine unmittelbare Anwesenheit der Öffentlichkeit unterbleibt und die Sitzungen stattdessen über allgemein zugängliche Netze übertragen werden.
  2. die Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse ohne gleichzeitige Anwesenheit der Teilnehmenden im Sitzungsraum durchgeführt werden können und stattdessen die Teilnehmenden durch eine synchrone Übertragung von Bild und Ton miteinander verbunden sind (Videokonferenz). Eine Bildübertragung kann bis zu einem Viertel der Mitglieder unterbleiben, soweit diese mit einer ausschließlichen Tonübertragung einverstanden sind.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 15

davon besetzte Mandate: 15

davon Anwesende: 15

Ja- Stimmen: 15

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V: -

 

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Anlagen zur Vorlage