26.04.2021 - 9 Beratung und Beschlussfassung zur zukünftigen V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt dem vom Sozialausschuss vorgeschlagenen Verfahren zu der Prüfung, der Vergabe und dem Nachweis der Verwendung von Zuschüssen an die örtlichen Vereine wie folgt zu:

  1. Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses ist formgebunden unter Verwendung des Vordrucks (Anlage 1) zu stellen. Die Antragsfrist wird auf den 28. Februar eines jeden Antragsjahres festgesetzt.
  2. Der Sozialausschuss berät über die Verteilung der Mittel und fasst hierzu einen Beschluss. Auf dieser Grundlage entscheidet die Gemeindevertretung.
  3. Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses bzw. der Mittel ist nachzuweisen. Der Nachweis ist spätestens im Folgejahr als einfacher Verwendungsnachweis (Anlage 2) vorzunehmen.


 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 9

davon besetzte Mandate: 9

davon Anwesende: 8

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V: -

 

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Anlagen zur Vorlage