04.02.2009 - 15 Investitionsprogramm der Landesregierung M-V

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rohde erläutert, welche Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung in Abstimmung mit den Ausschüssen für das Investitionsprogramm der Landesregierung

vorgesehen werden sollten.

 

Diese Maßnahmen lauten wie folgt.

 

  1. Erweiterung des Essenraumes (Mensa) am Standort der Regionalen und Grundschule Bad Kleinen
  2. Energetische Sanierung des Regionalschulteils der Schule in Bad Kleinen
  3. Straßenbau Hoppenrade und Losten
  4. 2. Bauabschnitt Strand in Bad Kleinen

 

In diesem Zusammenhang verweist er nochmals darauf, dass es tatsächlich zusätzliche Maßnahmen sein müssen, die noch nicht im Haushaltsplan der Gemeinde vermerkt sind, sodass einzelne weitere Vorschläge von Mitgliedern der Gemeindevertretung in diesem Zusammenhang nicht in Betracht kommen.

Frau Hieß unterstützt ausdrücklich den Vorschlag, die Straße Losten auszubauen, zumal einer der größten ortsansässigen Betriebe in Losten ansässig ist und der Ausbau der Biogasanlage weitere verkehrstechnische Belastungen der jetzt schon schlechten Straße bringen wird.

In der weiteren Diskussion einigen sich die Gemeindevertreter darauf, dass entsprechend der vorgeschlagenen Nummerierung auch die Prioritätenzuordung erfolgen soll und beauftragen die Amtsverwaltung, entsprechende Planungsmaßnahmen einzuleiten und die Förderanträge diesbezüglich zu stellen.

 

Sodann wird über die Vorschlagsliste wie folgt abgestimmt. Siehe oben

 

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Beschluss

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               15

davon besetzte Mandate:                                                      15

davon Anwesende:                                                                15

Ja- Stimmen:                                                                         15

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -