27.05.2009 - 10 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14A der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 27.05.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
1.
Der
Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen vom
04.02.2009 wird aufgehoben.
2.
Auf
der Grundlage des Abwägungsbeschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad
Kleinen vom 04.02.2009 und unter Berücksichtigung der Ausnahmegenehmigung zur
Unterschreitung des Gewässerschutzstreifens und der Stellungnahme der Forst zum
Bebauungsplan wird der Satzungsbeschluss erneut gefasst.
3.
Die
Genehmigung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14A für das Gebiet
„Gallentin Süd“ ist nach Satzungsbeschluss beim Landkreis
Nordwestmecklenburg zu beantragen. Nach Genehmigung ist der Bebauungsplan
rechtskräftig und ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist
anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14A während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
4.
In
der Bekanntmachung der Satzung ist darauf hinweisen, dass bei Aufstellung eines
Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.