27.05.2009 - 10 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14A der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Neetz erklärt sich für Befangen.

Die Bauamtsleiterin, Frau Plieth, gibt Erläuterungen zur Beschlussvorlage ab, die Herr Herzog vom Planungsbüro ergänzt und Fragen beantwortet.

 

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Beschluss

Beschluss:

1.      Der Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen vom 04.02.2009 wird aufgehoben.

2.      Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen vom 04.02.2009 und unter Berücksichtigung der Ausnahmegenehmigung zur Unterschreitung des Gewässerschutzstreifens und der Stellungnahme der Forst zum Bebauungsplan wird der Satzungsbeschluss erneut gefasst.

3.      Die Genehmigung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14A für das Gebiet „Gallentin Süd“ ist nach Satzungsbeschluss beim Landkreis Nordwestmecklenburg zu beantragen. Nach Genehmigung ist der Bebauungsplan rechtskräftig und ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14A während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

4.      In der Bekanntmachung der Satzung ist darauf hinweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               15

davon besetzte Mandate:                                                      15

davon Anwesende:                                                                10

Ja- Stimmen:                                                                         8

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          1 (Herr Neetz)