27.05.2009 - 11 Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 23 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Plieth erläutert kurz die Notwendigkeit der Beschlussfassung, weitere Erläuterungen durch Herrn Herzog.

 

Während der Wortmeldungen beantragt Herr Gericke in den Beschluss eingefügt haben, dass er nur eine geringfügige Bebauung möchte.

Abstimmung über diesen Antrag: 1 Ja-Stimme, 1 Stimmenthaltung, 8 Nein-Stimmen

Damit ist der Antrag von Herrn Gericke abgelehnt.

 

Nach Wortmeldungen wird die Beschlussvorlage zur Abstimmung aufgerufen.

 

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Beschluss

Beschluss:

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen fasst den Beschluss zur Präzisierung des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 23 „Mühle“, der am 25.03.2009 gefasst wurde.

 

2.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt für das Gebiet nördlich des Uferweges, westlich der Mühlenbrücke, östlich der verlängerten Linie des Bahnhofsvorplatzes und südlich der Hälfte der Gleisanlage den Bebauungsplan Nr. 23 „Mühle“ aufzustellen.

 

3.      Die Planungsziele bestehen darin, innerhalb des Geltungsbereiches die touristische Entwicklung zu fördern und diese zu sichern. Dies betrifft den Bereich der ehemaligen Mühle und auch den Bereich, der nicht mehr genutzten Gleisanlagen, für den folgende Ziele vorgesehen sind:

-          Schaffung der Voraussetzungen für die Beseitigung städtebaulicher Missstände.

-          Schaffung von Voraussetzungen für eine Neubebauung mit Wohnhäusern.

-          Behandlung immissionsschutzrechtlicher Belange im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur Rechtssicherheit für zukünftige Bebauung.

-          Prüfung der Umweltbelange und Regelung der Ausgleichs- und Ersatzerfordernisse.

-          Prüfung des Potentials der Fläche für touristische Entwicklung.

-          Prüfung des Potentials der Fläche unter Berücksichtigung von Auswirkungen des Bahnbetriebes (Lärm, Erschütterungen).

Das Plangebiet ist in der nebenstehenden Skizze dargestellt.

 

4.      Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               15

davon besetzte Mandate:                                                      15

davon Anwesende:                                                                10

Ja- Stimmen:                                                                         9

Nein- Stimmen:                                                                     1

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=364&TOLFDNR=22012&selfaction=print