27.05.2009 - 11 Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 23 der Gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 27.05.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau
Plieth erläutert kurz die Notwendigkeit der Beschlussfassung, weitere
Erläuterungen durch Herrn Herzog.
Während
der Wortmeldungen beantragt Herr Gericke in den Beschluss eingefügt haben, dass
er nur eine geringfügige Bebauung möchte.
Abstimmung
über diesen Antrag: 1 Ja-Stimme, 1 Stimmenthaltung, 8 Nein-Stimmen
Damit ist
der Antrag von Herrn Gericke abgelehnt.
Nach
Wortmeldungen wird die Beschlussvorlage zur Abstimmung aufgerufen.
Beschluss
Beschluss:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen fasst den Beschluss zur
Präzisierung des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 23
„Mühle“, der am 25.03.2009 gefasst wurde.
2.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt für das Gebiet nördlich
des Uferweges, westlich der Mühlenbrücke, östlich der verlängerten Linie des
Bahnhofsvorplatzes und südlich der Hälfte der Gleisanlage den Bebauungsplan Nr.
23 „Mühle“ aufzustellen.
3.
Die
Planungsziele bestehen darin, innerhalb des Geltungsbereiches die touristische
Entwicklung zu fördern und diese zu sichern. Dies betrifft den Bereich der
ehemaligen Mühle und auch den Bereich, der nicht mehr genutzten Gleisanlagen,
für den folgende Ziele vorgesehen sind:
-
Schaffung
der Voraussetzungen für die Beseitigung städtebaulicher Missstände.
-
Schaffung
von Voraussetzungen für eine Neubebauung mit Wohnhäusern.
-
Behandlung
immissionsschutzrechtlicher Belange im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur
Rechtssicherheit für zukünftige Bebauung.
-
Prüfung
der Umweltbelange und Regelung der Ausgleichs- und Ersatzerfordernisse.
-
Prüfung
des Potentials der Fläche für touristische Entwicklung.
-
Prüfung
des Potentials der Fläche unter Berücksichtigung von Auswirkungen des
Bahnbetriebes (Lärm, Erschütterungen).
Das Plangebiet ist in der
nebenstehenden Skizze dargestellt.
4.
Der
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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513 kB
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