15.07.2009 - 19 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 14A der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 15.07.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der mit
den Sitzungsunterlagen eingereichte Beschlussentwurf wird im Vorfeld
ausgetauscht. Sodann erläutert Herr Mahnel als zuständiger Planer die einzelnen
Maßgaben und wie deren Erfüllung umgesetzt werden soll. Die Umsetzung ist in
dem nachgereichten Beschlussentwurf enthalten. Nach eingehender Diskussion und
Beantwortung der Nachfragen wird über den Beschluss abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
Erfüllung der Maßgaben
1. Erfüllung der
Maßgabe 1 (M1)
Eine Festsetzung zu
Wohnmobilstellplätzen ist nicht erfolgt. In der Begründung ist lediglich auf
eine zeitlich befristete Nutzung eingegangen worden. Die Begründung wird
überarbeitet. Bezüge auf die Zulässigkeit von Wohnmobilstellplätzen werden
gestrichen.
2. Erfüllung der Maßgabe 2
(M2)
Die Gemeinde hat sich nochmals mit
dem Sachverhalt beschäftigt. Der Vorhabenträger hat erklärt, dass eine Umlegung
des RW-Leitung Nr. 29 nicht vorgesehen ist. Deshalb kann auf eine
Plangenehmigung verzichtet werden.
Darüber hinaus sind jedoch die
Bestandsleitungen zu berücksichtigen. Die Begrenzungen sind zurückzunehmen. Der
Abstand der Vorflut zur Baugrenze ist entsprechend zu berücksichtigen. Die
Vorgabe des Wasser- und Bodenverbandes ist dabei zu beachten. Sämtliche Geh-,
Fahr- und Leitungsrechte werden durch Baulast gesichert, so dass sämtliche
Leitungen auch Berücksichtigung finden. Die Erklärung des
Grundstückseigentümers hierzu wird vorgelegt.
Die gesicherte Erschließung erfolgt
überwiegend über vorhandene bzw. neu herzustellende Leitungen.
Die Begründung wird ergänzt.
3. Erfüllung der Maßgabe
2.1 (M2.1)
Da Fläche zum Wenden südlich des
Sondergebietes SO 5 B + I nicht zur Verfügung steht bzw. nicht eigentumsseitig
gesichert ist, wird geregelt, dass die Mülltonnen am Entsorgungstag so
bereitzustellen sind, dass sie durch das Müllentsorgungsunternehmen von dem
Abfallbehältersammelplatz abtransportiert werden können. Die Stellplatzanlage
südlich im SO 4 B + I – Gebiet ist vorzugsweise so zu gestalten, dass
eine Umfahrung möglich wird. Dies ist eigentumsseitig abzusichern.
4. Erfüllung der Maßgabe 3
(M3)
Die Erfüllung dieser Maßgabe erfolgt
im Zusammenhang mit der Erfüllung der Maßgabe 2. Grunddienstbarkeiten bzw.
Baulasten zugunsten Dritter werden gesichert. Dies wird in der Begründung
entsprechend berücksichtigt. Auf der Planzeichnung werden sämtliche zu
erhaltende Leitungen mit Baulasten gekennzeichnet.
Erfüllung der Auflagen
1. Erfüllung der
Auflage A1.1
Die Auflage 1.1 wird dadurch
erfüllt, dass neben der Tiefe die Breite festgesetzt wird. Bei einem Drittel
kann man noch von einer untergeordneten Breite sprechen. Dies wird entsprechend
festgesetzt.
2. Erfüllung der Auflage
A1.2
Die Gemeinde setzt die Höhenlage
entsprechend fest. Es lautet bisher:
„Als Bezugspunkt gilt die Höhe
der Oberfläche der nächstgelegenen öffentlichen bzw. privaten
Erschließungsfläche oder die mittlere Höhe des anstehenden Geländes, des für
die Überbauung festgesetzten Grundstücksteils.“
Die Festsetzung wird derart gewählt,
dass für sämtliche Gebiete gilt:
„Als Bezugspunkt gilt die
mittlere Höhe des anstehenden Geländes des für die Überbauung festgesetzten
Grundstücksteils.“
Somit wird der Bezug auf die
Fahrbahnflächen gestrichen.
3. Erfüllung der Auflage
A1.3
Die Gemeinde präzisiert ihre
Festsetzung zu den baulichen Anlagen innerhalb der Waldabstandsflächen gemäß §
23 Abs. 5 BauNVO. Die Anstriche zu Inhalten gemäß Bescheid werden
berücksichtigt. Die neue Festsetzung unter Bezug auf § 23 Abs. 5 BauNVO tritt
an die Stelle der bisherigen Festsetzung 7 für von der Bebauung freizuhaltenden
Flächen Abs. 2.
4. Erfüllung der Auflage
A2.1
Die Ausnahmegenehmigung, die am
10.02.2009 erteilt wurde, wird in der Nachrichtlichen Übernahme ergänzt.
5. Erfüllung der Auflage
A2.2
In den nachrichtlichen Übernahmen
ist zusätzlich aufzunehmen, dass nach Durchführung des Verfahrens die Ausnahme
zur Reduzierung des gesetzlichen Waldschutzabstandes von 30 m auf 25 m und nur
für geringfügige Bebauung geregelt ist.
6. Erfüllung der Auflage
A2.3
In der nachrichtlichen Übernahme 8.2
sind Flurstücksangaben dahingehend zu ergänzen, dass die 20 Nistplätze auf den
Flurstücken 345/23 zu errichten sind.
In der nachrichtlichen Übernahme 9
ist darzustellen, dass das Wohnhaus auf dem Flurstück 345/23 ist.
7. Erfüllung der Auflage A3
In der Begründung ist darzustellen,
dass es nicht um einen vorzeitigen Bebauungsplan, sondern einen, der parallel
aufgestellt wird, handelt.
8. Erfüllung des Hinweises
H1
Der Hinweis wird in den
Verfahrensunterlagen berücksichtigt.
9. Erfüllung des Hinweises
H2
Die zusammenfassende Erklärung wird
nach Abschluss des Verfahrens den Verfahrensunterlagen beigefügt.
10. Erfüllung des Hinweises
H3
Erst nach Bestätigung wird die
Bekanntmachung vorgenommen.
11. Erfüllung des Hinweises
H4
Die ausgefertigten Unterlagen werden
dem Landkreis Nordwestmecklenburg gereicht.
12. Rechtsbehelfsbelehrung R
Widerspruch zum Bescheid ist nicht
vorgesehen.
13. Unter
Berücksichtigung der Änderungen gemäß Beitrittsbeschluss wird die Satzung
erneut beschlossen. Für die Satzung ist die Bestätigung der Erfüllung der
Maßgaben, Auflagen und Hinweise aus dem Genehmigungsbescheid zu beantragen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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276,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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485,8 kB
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