26.09.2007 - 6.1 Informationen zur Baumaßnahme Hauptstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bad Kleinen
- Datum:
- Mi., 26.09.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr
Neetz gibt eine kurze Zusammenfassung über den Vor-Ort-Termin.
Der
zuständige Mitarbeiter von der Straßenverkehrsbehörde, Herr Deetz, hat bei
diesem Termin keine Entscheidung getroffen, sondern die Gemeindevertretung
gebeten, sich darüber zu verständigen. Vorschläge der Anwohner wurden beraten.
Heute hat
Herr Deetz telefonisch mitgeteilt, dass sein Gremium die Einbahnstraßenregelung
empfiehlt.
Das
nächste Treffen der Sperrkommission findet am 4.10. statt, bei dem es besonders
um die Bushaltestelle am Bahnhofsvorplatz geht.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
und Verkehrsberuhigungen sind nach Meinung von Herrn Neetz, nicht notwendig.
Was vielleicht wichtig wäre, dass man weitläufig, vielleicht sogar schon an der
Kreuzung Bundesstraße in Richtungsstraße Bad Kleinen, ein Hinweisschild
aufzustellen – Ortsdurchfahrt für Lkw`s verboten, nur für Anlieger -.
Der
Bürgermeister fasst zusammen:
1. Es
muss die Ortsdurchfahrtsregelung kommen, dass man wirklich in Zickhusen und den
anderen Richtungen sieht, dass die Ortsdurchfahrt
Bad Kleinen gesperrt ist.
2. Wenn
es nicht anders geht, die Einbahnstraßenregelung zu machen. (denn das ist
aufgefallen, dass im schmalen Teil der
Feldstraße die Bankette und der Bürgersteig kaputt
gefahren werden).
Auch
wenn eine Beweissicherung gemacht wurde und anschließend alles wieder
hergestellt wird, haben die Bürger Angst,
dass alles kaputt gefahren wird und nachträglich
Schäden entstehen, die sie später bezahlen
müssen.
3. Das
Sperrschild erst ab Rosensteig aufzustellen, mit Sackgassenschild.
Herr Aust
hat sich von Bürgern der Feldstraße beauftragen lassen, mit Frau Plieth zu
sprechen.
Er
betont, dass es keine Forderungen der Gemeinde gibt und es ihm völlig
unverständlich ist, warum diese Entwässerungsleitung nicht in halbseitiger
Sperrung der Hauptstraße durchgeführt werden kann. Wenn ein Anwohner fahren
kann, kann auch der halbseitige Verkehr durchgehen, mit einer Ampel geregelt
oder die Feldstraße wird als Einbahnstraße erklärt. Somit wäre alles vom Tisch.
Dem Baubetrieb so freie Hand zu geben, dass er die ganze Straße beansprucht, so
etwas findet man nirgendwo. Hier spricht eins deutlich, dass die Gemeinde oder
das Amt sich keine Gedanken darüber gemacht haben, was in der Hauptstraße
passiert, was ist mit den Bürgern, die dort wohnen, wie läuft das Bauvorhaben
ab? Da wird man einfach abgewimmelt, unter dem Vermerk, dass derjenige, der das
Vorhaben durchführt, der Zweckverband ist. Er fordert, dass sich die Gemeinde
und in diesem Fall das Bauamt sich darum kümmert. Er möchte wissen, was die
Ausschreibung beinhaltet, ob auch Vollsperrung.
Herr
Kreher verweist darauf, dass es im Vorfeld viele Beratungen dazu gab und Herr
Aust die heutigen Hinweise dort nicht vorgebracht habe.
Herr Aust
betont, dass sich die Anwohner der Feldstraße zu Recht darüber aufregen, was
dort passiert. Die Fahrzeuge fahren mit 2 Rädern über den Bürgersteig, es wird
alles kaputt gefahren. Dies kann nicht gewollt sein.
Herr
Kreher möchte von Herrn Aust wissen, welche andere Lösung er sieht.
Herr Aust
wird in die Ausschreibung Einblick nehmen und daraus schlussfolgern, was falsch
gelaufen ist.
Herr
Kreher bittet um eine Information, wenn festgestellt wird, dass eine einseitige
Sperrung möglich ist. Er ist kein Fachmann und muss sich auf diese verlassen
können.
Es wird nochmals
darauf hingewiesen, dass keine Preise für Regenwasser bekannt sind, gleiches
trifft für die Straße einschließlich Bürgersteig zu.
Herr
Kreher erklärt, dass man dieses beim Zweckverband erfahren kann.
Abschließend
ist zu prüfen, ob die Ampel Wismarsche Straße/Hauptstraße wirklich erforderlich
ist.